Rechtsprechung
   VG Frankfurt/Main, 16.11.2009 - 23 K 2720/09.F.PV(V)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,16380
VG Frankfurt/Main, 16.11.2009 - 23 K 2720/09.F.PV(V) (https://dejure.org/2009,16380)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 16.11.2009 - 23 K 2720/09.F.PV(V) (https://dejure.org/2009,16380)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 16. November 2009 - 23 K 2720/09.F.PV(V) (https://dejure.org/2009,16380)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,16380) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Anforderungen an die Begründung für die Zurückweisung von Einwendungen eines Personalrats im Mitwirkungsverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umwandlung des Eigenbetriebs Städtische Kliniken A-Stadt in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (X-GmbH); Voraussetzungen des Anspruchs auf ein passives Wahlrecht der personalgestellten Beschäftigten des Eigenbetriebs in der künftigen GmbH; Anforderungen an die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Verwaltungsgericht Frankfurt am Main lehnt Stopp der Privatisierung der Städtischen Kliniken Frankfurt am Main-Höchst ab

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Verwaltungsgericht Frankfurt am Main lehnt Stopp der Privatisierung der Städtischen Kliniken Frankfurt am Main-Höchst ab

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 27.01.1995 - 6 P 22.92

    Personalvertretung - Mitwirkungsverfahren - Äußerungsfrist - Beginn -

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 16.11.2009 - 23 K 2720/09
    Das BVerwG geht davon aus, dass nur hinsichtlich der vom Personalrat mit Gründen versehenen Einwendungen die in § 72 Abs. 2 S. 2 HPVG normierte Pflicht zur Erörterung besteht (BVerwG B. 27.1.1995 - 6 P 22.92 - PersR 1995, 185).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.11.2006 - 4 B 15.04

    Versetzungen von Beamten zum Stellenpool rechtmäßig

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 16.11.2009 - 23 K 2720/09
    Das OVG Berlin-Brandenburg hat es für ausreichend erachtet, in einem Mitwirkungsverfahren erhobene formularmäßige Bedenken eines Personalrats grundsätzlicher Art gegen eine Gesetz unter Hinweis auf die Regelungen dieses Gesetzes zurückzuweisen, ohne weitergehende Gründe anzugeben (B. v. 14.11.2006 - 4 B 15.04 - juris Rn. 69).
  • BVerwG, 26.07.1984 - 1 D 57.83

    Schuldhaft unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst eines Beamten des höheren Dienstes

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 16.11.2009 - 23 K 2720/09
    Das BVerwG ordnet die Begründungspflicht nach der vergleichbaren Regelung des § 72 Abs. 3 BPersVG wesentlich dem Zusammenhang mit § 72 Abs. 4 S. 1 BPersVG zu, nämlich einem nachgeordneten Personalrat die Möglichkeit zu geben, die Angelegenheit einer übergeordneten Behörde vorzulegen (BVerwG U. v. 26.7.1984 - 1 D 57.83 - E 76, 181, 183).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.1995 - 1 A 766/93

    Erledigung eines Streitfalls; Personalvertretungsrechtliche Streitfrage;

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 16.11.2009 - 23 K 2720/09
    Deshalb wird auch die Auffassung vertreten, dass derartige unbegründet gebliebenen Einwendungen personalvertretungsrechtlich unbeachtlich sind (Hohmann a.a.O. Rn. 41; Faber a.a.O. Rn. 49a; OVG NW B. v. 27.1.1995 - 1 A 766/93.PVL - PersR 1995, 256), also nicht einmal der förmlichen Zurückweisung nach § 72 Abs. 3 HPVG bedürfen.
  • VGH Baden-Württemberg, 24.03.1981 - 13 S 1873/80

    Mitwirkungsverfahren bei Aufgabenübertragung an eine andere

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 16.11.2009 - 23 K 2720/09
    So könne es genügen, dass die Dienststelle in der Zurückweisung von Einwendungen lediglich an ihrer früheren Begründung festhalte (VGH BW B. v. 24.3.1981 - 13 S 1873/80 - S. 10 f., in juris nur Leitsatz).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht